Transport und Krankenfahrten

Durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) ist zu Beginn des Jahres 2019 eine Änderung des § 60 SGB V zu Fahrkosten in Kraft getreten, die auch Auswirkungen auf die Verordnung von Krankenfahrten durch Zahnärzte hat.

Bestimmte Personengruppen mit erheblichen gesundheitlichen oder sonstigen Einschränkungen dürfen nun durch den Zahnarzt eine Verordnung erhalten, ohne dass dafür eine vorherige Genehmigung erforderlich ist.

Demnach darf die Verordnung seit dem 01.01.2019 ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse in folgenden Fällen ausgestellt werden:

  • Versicherte mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (Blindheit) oder „H“ (Hilflosigkeit)
  • Versicherte, die gemäß SGB XI in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 eingestuft sind; bei Einstufung in den Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität festgestellt werden
  • Versicherte, die bis zum 31.12.2016 aufgrund der Einstufung in die Pflegestufe 2 einen Anspruch auf Fahrtkostenübernahme hatten, haben Bestandsschutz. Solange diese Patienten mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft sind, bedarf es für sie keiner gesonderten Feststellung einer dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung

Krankenfahrten von Versicherten, die in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind und einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum bedürfen, bleiben weiterhin genehmigungspflichtig. Dasselbe gilt für Krankenfahrten von Versicherten, die kein Merkzeichen „aG“, „Bl“, oder „H“ sowie keine Einstufung in den Pflegegrad 3 (mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung), 4 oder 5 besitzen.

Ist eine Verordnung nicht genehmigungspflichtig, kann sie dem Patienten bzw. dem Fahrdienst sofort ausgehändigt werden. In Fällen, die eine Genehmigung notwendig macht, ist Rücksprache mit der Krankenkasse zu halten ‒ z. B. bei kurzfristiger Planung, weil der Patient durch den Fahrdienst ohne Termin mit Schmerzen in die Praxis gebracht wird.

Auch wenn Sie keinen Anspruch auf Erstattung von Krankenfahrten haben unterstützen wir Sie dabei, möglichst kostengünstig abgeholt oder wieder nach Hause gebracht zu werden. Sprechen Sie uns darauf an.

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